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Hafenidyll Karlshagen
Buchen Sie Ihrem Urlaub auf Usedom - Preise und Konditionen

Unsere aktuellen Preise sowie die Möglichkeit zur Onlinebuchung finden Sie unter folgendem Link:
www.ostsee-reisen.de


1. Zahlungsmodalitäten:
Eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises ist sofort nach Buchung und der Restbetrag einen Monat vor Anreise unter Angabe der Buchungsnummer zu zahlen. Die Reservierung ist verbindlich, sobald die Anzahlung auf unserem Konto eingegangen ist. Sie erhalten dann umgehend eine Anzahlungs- bzw. Buchungsbetätigung. Der Zahlungsbeleg ist für die Schlüsselübergabe dringend notwendig. Sollten Sie den Anzahlungstermin versehentlich versäumt haben, bitten wir um unverzügliche telefonische oder schriftliche Benachrichtigung, da das Angebot an Sie dann erlischt und Ihr Anspruch auf Reservierung entfällt.

Bei einer kurzfristigen Buchung (Anreise innerhalb von sieben Tagen nach Buchung) ist der Gesamtbetrag unverzüglich und vor Anreise zu überweisen. Die Reservierung einer kurzfristigen Buchung ist für beide Seiten verbindlich, sofern nicht innerhalb von 2 Tagen (ab Buchungsdatum) schriftlich (per E-Mail oder Fax) widersprochen wird.

2. Schlüsselübergabe:
Setzen Sie sich bitte spätestens 1 Tag vor Ihrer geplanten Anreise mit dem Verwalter (siehe Kontakt) in Verbindung. Er organisiert die Wohnungs- und Schlüsselübergabe.

3. Sonstige Hinweise:
Anreise immer samstags bzw. nach Absprache. Im Preis enthalten sind Wasser, Strom, Heizung sowie die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer von z.Zt. 19 %. Endreinigung 50,00 EUR.
Die in den Seebädern anfallende Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten. Die Kurtaxe* ist beim Verwalter zu entrichten. (*Die Kurtaxe gehört zu den Kommunalabgaben bzw. öffentlichen Abgaben, die vom Vermieter an die Kommune zu entrichten sind.) Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Personenanzahl bewohnt und benutzt werden. Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die Nutzung des Mietobjektes einem Dritten zu überlassen, insbesondere dieses weiter zu vermieten. Der Mieter wird von der Entrichtung des Mietpreises nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird.
 
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